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10.3.2010 : 11:20 : +0100
froMOS Fertigung in China

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der froMOS GmbH - Leipzig Taucha

Für die Lieferung von Waren, insbesondere EDV-Programmen, sowie die Erstellung von anwenderspezifischen Programmen und ausgewiesenen Dienstleistungen der froMOS GmbH.

0. Allgemeines

(1) Bei allen Bestellungen im Rahmen des froMOS GmbH Angebotes (sowohl im Onlinebereich als auch in allen sonstigen Bereichen ) ist Ihr Vertragspartner  die froMOS GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Jens Froherz, Dewitzer Str. 26, 04425 Taucha (Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 15844), nachfolgend froMOS genannt.

1. Geltung

(1) Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der froMOS GmbH und ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Angebote sind freibleibend

 

2. Vertragsschluss - Vertragsgegenstand

Alle auf der froMOS Website enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei froMOS zu bestellen.

(1) Ist der Vertragsgegenstand ein Programm der elektronischen Datenverarbeitung, so gilt für den eingeräumten Rechtsumfang;

(a) Der Kunde erwirbt das einfache und nicht ausschließliche Recht, das erworbene Programm zu einem Zeitpunkt jeweils in eine einzige CPU zu laden.

(b) Die Nutzung innerhalb eines Netzwerkes bedarf einer besonderen Vereinbarung.

(c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Kopien des Programmträgers oder der Dokumentation anzufertigen, mit Ausnahme einer Sicherungskopie. Er wird die Programme weder disassemblieren, decomilieren, noch bearbeiten, insbesondere keinen Kopierschutz entfernen.

(d) Der Kunde wird Sorge dafür tragen, dass seine Mitarbeiter die vorstehenden Verpflichtungen respektieren.

(e) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung eines lizenzpflichtigen Programmes berechtigt, jedoch nur, wenn er zugleich die Dokumentation übergibt, jede Kopie des Programmes bei sich löscht, die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen seinem Vertragspartner schriftlich auferlegt.

(f) Die Nutzung von froMOS Softwareangeboten eichließlich dem Herunterladen oder dem sonstigen Erhalt von Informationen und Daten durch den Kunden erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, wenn nicht bedingt durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend durch froMOS gehaftet wird.

(2) Mit dem Absenden eines ausgefüllten Bestellformulars im Internet oder auch durch Zusendung an froMOS in schriftlicher Form (Postweg, Mail, Fax), gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde bei Angeboten im froMOS Onlineangebot auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Ein Bestellverfahren ist derzeit im Internet nur in deutscher Sprache verfügbar. Lieferungen im Onlineangebot erfolgen, bis auf weiteres, jeweils nur in Deutschland und Österreich.

(3) Der Kunde erhält nach dem Absenden eines Bestellformulares im Internet von froMOS eine Bestellbestätigung per E-Mail oder im Falle der schriftlichen Zusendung auf dem Postweg bzw. per Fax und er prüft das Angebot auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter. Die Bestellbestätigung  soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei froMOS eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar.
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn froMOS das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer Versandbestätigung in Form einer E-Mail quittiert oder eine entsprechend bezeichnete Auftragsbestätigung sendet. Bei Online-Lieferungen können Bestelldetails im Bereich "Bestellungen" unter www.fromos.de eingesehen werden, wenn eine entsprechende Nutzeranmeldung erfolgt ist.
 
(4) Ein Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn froMOS die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere indem froMOS es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.


3. Anlieferung, Aufstellung und Einweisung

Anlieferung, Installation, Anpassung an betriebliche Erfordernisse, sowie die Einweisung in die gelieferten Produkte, insbesondere Programme, erfolgen nach besonderem Auftrag und werden gesondert in Rechnung gestellt.

(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Kunden. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie als solche  von froMOS ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

(2) Eine Lieferung im Rahmen des Onlineangebotes von froMOS erfolgt nur innerhalb von Deutschland und Österreich.

(3)  Aktuelle Versandpreise für ein entsprechendes froMOS Online Angebot können unter www.fromos.de eingesehen werden. Für alle sonstigen Lieferungen gelten die jeweils gesondert vereinbarten Preise und Konditionen.


4. Versand

Alle Preise verstehen sich ab Taucha. Ist der Kunde Unternehmer, trägt er Kosten und Gefahr der Vertragsware an Ihn, beim Versendekauf, mit der Auslieferung an den Spediteur. Der Abschluß etwaiger Transportversicherungen obliegt dem Kunden, wenn er Unternehmer ist.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendekauf erst mit Übergabe der Sache beim Kunden über.

5. Gewährleistung

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

Solange froMOS seinen Verpflichtungen auf Behebung von Mängeln nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung- oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Der Kunde trägt die Kosten einer Untersuchung, welche aufgrund einer unbegründeten Mängelrüge von froMOS durchgeführt wird. Insofern gelten die jeweiligen Preislisten für Wartungsarbeiten.
Liegt jedoch  ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.


(1) Im Falle einer durch froMOS erstellten Softwarelösung bzw. einer Softwaredienstleistung gelten nachfolgende Bedingungen.

(a) Im Bereich der Softwareerstellung macht froMOS  erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Fehlerfreiheit von Softwareprodukten zu erreichen. FroMOS macht jedoch darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich fehlerfreie Software herzustellen.
FroMOS leistet Gewähr dafür, daß  lizensierte Softwareprodukte die Funktion und Leistungsmerkmale erfüllen, die in den zum Zeitpunkte der Lizenzerteilung gültigen Benutzerhandbüchern für betreffende Produkte enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die
technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Softwareproduktbeschreibung stellen keine Zusicherung dar,
es sei denn sie sind ausdrücklich von froMOS betsätigt wurden.

(b) Für den Fall, daß bestimmte Funktionen und Leistungsmerkmale der Software- Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder daß vom Kunden Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl von froMOS die Rückerstattung des bezahlten Preises oder Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, daß dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.

(c) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von froMOS erfolglos oder bietet froMOS keine neue fehlerfreie Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

(d) Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme und Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist froMOS nach, daß solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen und Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von froMOS liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde froMOS die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.

(e) Diese Gewährleistung wird von froMOS als Hersteller der Software für alle eigenen Softwareprodukte übernommen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungen oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem der Kunde sein Exemplar der Software bezogen hat, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme, wenn der Kunde ein Kaufmann ist. In allen anderen Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 2 Jahre.

(3) Die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung setzen voraus, dass dieser, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

(4) Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, sonstige Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. froMOS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

(5) Im Falle von Rücksendungen aufgrund von Mängeln wird froMOS auch die Portokosten übernehmen.

 


6. Haftung

Die Haftung von froMOS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, werden nachstehende Haftungsbeschränkungen vereinbart:

(1) Auf Schadenersatz haftet froMOS bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten, bei grobem Verschulden oder Vorsatz seiner leitenden Angestellten, sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung vor dem Eintritt des geltend gemachten Schadens schützen sollte.

(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz seiner einfachen Erfüllungsgehilfen haftet froMOS auf Schadenersatz; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz derjenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß und Lieferung bei den damaligen Umständen froMOS vernünftigerweise rechnen mußte, und auf den Ersatz unmittelbarer Folgeschäden.

(3) Jegliche Haftung für den Verlust aufgezeichneter Daten oder Programme ist ausgeschlossen, wenn der Geschädigte trotz zumutbarer Möglichkeit es unterlassen hat, Sicherungskopien anzufertigen

(4) FroMOS übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Kundendaten, die durch direkte Eingabe oder durch Importroutinen aus anderen Kundendaten in Programmen von froMOS oder dem Kunden selbst erfaßt werden.

(5) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

(6) Jede Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden und maximal auf den Kaufpreis beschränkt.

(7) FroMOS haftet nicht für Schäden, die aus einer Programmverwendung resultieren, die nicht in der Anwenderdokumentation, was zum Zeitpunkt der Lizenzverteilung vorlag, beschrieben sind.

(8) Die Haftung für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlußt beim Kunden bzw. sonstigten berechtigten Anwendern ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.

(9) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.

(10) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangen Gewinn ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(11) Haftung für anfänliches Unvermögen ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

(12) Die Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit ist bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt.

(13) Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt es auch Ansprüche
gegen Mitarbeiter und Beauftragte von froMOS.

(14) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. froMOS haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots.

(15) Auch wenn sich froMOS stets bemüht, Software virenfrei zu halten, kann diese jedoch nicht garantiert werden und froMOS übernimmt daher auch keine entsprechende Haftung. Dem Kunden wird daher vor dem Herunterladen von Informationen empfohlen, selbst für angemessene Schutzmaßnahmen zu sorgen.

7. Preise - Bezahlung

Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebotes von froMOS aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch froMOS gültigen Preis- und Produktliste von froMOS, die jederzeit geändert werden kann.

(1) Lieferungen im Online angebot erfolgen nur in Deutschland und Österreich und die angegebenen Preise sind Endpreise. Alle anfallenden gesetzlichen Steuern, insb. Mehrwertsteuern. Versandkosten werden, je nach Lieferadresse, gesondert in Rechnung gestellt oder in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Alle Preise des froMOS Online Angebotes können unter www.fromos.de eingesehen werden.

(3) Alle Kaufpreise und Versandkosten sind sofort ohne Abzug fällig.

(4) Die Bezahlung erfolgt entweder per Vorkasse oder im Nachnahmeverfahren. Im Einzelfall kann durch froMOS auch einer Bezahlung auf Rechnung zu gestimmt werden.

(5) froMOS hat ebenfalls das Recht für die Zahlungsabwicklung vertrauenswürdige Dritte einzuschalten. Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu froMOS erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.


(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf  froMOS seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.

(7) Soweit eine vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens froMOS nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde froMOS oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.


8. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind nach Erhalt von Rechnungen ohne Abzug fällig, es sei denn, daß schriftlich ein Zahlungstermin vereinbart wurde.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist froMOS berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.


9. Lieferung und Lieferverzug

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von froMOS enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Kunde froMOS zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit Erklärung zu setzen, nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung vom froMOS Geschäftssitz

(2) Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, wie etwa Störungen in der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc. auf die Lieferungen und Leistungen von erheblichen Einfluß sind. Dauern Hindernisse länger als ein Monat, an oder wird aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen.

10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware  Eigentum von froMOS.


11 § 10 Belehrung und Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

(1) Widerrufsrecht . Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder ? wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird ? durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Die Erklärung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

froMOS GmbH
Dewitzer Str. 26
04425 Taucha
Deutschland

oder per Fax an: +49 ? (0)34298 / 67399

oder per E-Mail an: info(at)fromos.de

Widerrufsfolgen . Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ? wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ? zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung .
(2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden. Da froMOS nach dem Kulanzprinzip handelt, sind Ausnahmen möglich.
(3) Wird der Vertrag im Ganzen widerrufen, so trägt froMOS auch die Versandkosten der Ware zum Verbraucher (Hinsendekosten).

12 - Datenschutz

froMOS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von froMOS zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von froMOS vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von froMOS über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.


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(2) Für das auf der Plattform http://www.fromos.de vorhandene  Angebot, die angebotenen Artikel und Motive und die Ausgestaltung des Angebotes insgesamt zeichnet sich froMOS verantwortlich.


 
15. Haftungsausschluss und Copyright

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16. Schlußbestimmungen

(1) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Taucha

(3) Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.

(4) Ein Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt